Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass vier Künstler am Staatstheater Braunschweig für die Dauer ihrer Gastspielverpflichtung durchgehend sozialversicherungspflichtig waren. Die Beitragspflicht erstrecke sich vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag (Az. L 4 KR 86/14).
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Quelle: DATEV eG