Laut OVG Nordrhein-Westfalen ist das Bürgerbegehren „Döpps105“ zur Neugestaltung des Döppersberg in der Wuppertaler Innenstadt unzulässig (Az. 15 A 1561/15).
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Quelle: DATEV eG
Laut OVG Nordrhein-Westfalen ist das Bürgerbegehren „Döpps105“ zur Neugestaltung des Döppersberg in der Wuppertaler Innenstadt unzulässig (Az. 15 A 1561/15).
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Laut OVG Nordrhein-Westfalen ist das Bürgerbegehren „Döpps105“ zur Neugestaltung des Döppersberg in der Wuppertaler Innenstadt unzulässig (Az. 15 A 1561/15). (mehr …)
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