Laut BFH kann ein Gewerbetreibender seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt (Az. X R 59/14).
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Quelle: DATEV eG
Laut BFH kann ein Gewerbetreibender seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt (Az. X R 59/14).
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