Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

Beitragspflichtige Rundfunkteilnehmer haben keinen Anspruch darauf, die fälligen Rundfunkbeiträge beim WDR in bar zu bezahlen. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 2 A 1351/16).

———————-

Quelle: DATEV eG