Genehmigungen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald bleiben vollziehbar

Laut OVG Nordrhein-Westfalen darf von den für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald erteilten Genehmigungen weiterhin Gebrauch gemacht werden, sie bleiben vollziehbar. (Az. 8 B 1264/16).

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Quelle: DATEV eG