Künstler muss sich Preisgeld auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen

Das SG Mainz entschied, dass Geld, das aus dem Gewinn eines Kunstpreises resultiert, Einkommen i. S. des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch ist und als solches anzurechnen ist (Az. S 15 AS 148/16).

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Quelle: DATEV eG