Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

Das VG Trier hat die Klage von zwei Mitgliedern des Ortsgemeinderats Lampaden, mit der diese sich gegen einen Ausschluss wegen Befangenheit bei einer Beschlussfassung des Gemeinderats gewandt haben, abgewiesen (Az. 7 K 2266/17).

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Quelle: DATEV eG