Zumutbare Geruchsbelästigung durch Pferdehaltung

Das OVG Niedersachsen hat die Genehmigung zum Umnutzung eines Kuhstalls und einer Scheune für eine Pferdezucht bestätigt. Pferde verursachten deutlich geringere Geruchsemissionen als Schweine, sie würden nur 6 Monate pro Jahr in dem Stall gehalten und im Umkreis würde in erheblichem Maße ebenfalls Tierhaltung betrieben (Az. 1 ME 64/17, 1 ME 66/17).

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Quelle: DATEV eG