Bußgeld wegen nicht eingehaltener Hygienevorschriften bei der Lebensmittelproduktion

Laut OLG Hamm muss ein Geschäftsführer wegen zahlreicher und auch gleichartiger Verstöße gegen zu beachtende Hygienevorschriften Bußgelder zahlen (Az. 4 RBs 172/17).

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Quelle: DATEV eG