Erlass einer einstweiliger Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß nach Inbetriebnahme einer Arzneimittelabgabestelle

Das LG Mosbach hat es im einstweiligen Verfahren einem Arzneimittel-Versandhändler verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Hüffenhardt über einen Medikamentenausgabeautomaten mit angeschlossenem Videoterminal apothekenpflichtige und/oder verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abzugeben.

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Quelle: DATEV eG