Klinik-Nachtdienst von selbständigen Bereitschaftsärzten sozialversicherungsfrei

Laut LSG Stuttgart können Bereitschaftsärzte den Nachtdienst in einer Klinik im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausüben, für die keine Sozialabgaben fällig werden (Az. L 11 R 771/15).

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Quelle: DATEV eG