Verbot des Protestcamps gegen G20-Treffen durch Allgemeinverfügung rechtswidrig

Das VG Hamburg hat den Veranstaltern des geplanten Protestcamps gegen das G20-Treffen einstweiligen Rechtsschutz gegen das Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg gewährt (Az. 19 E 6258/17).

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Quelle: DATEV eG