Mit Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze hat der Gesetzgeber zahlreiche Neuregelungen für Notare geschaffen, die im Wesentlichen den elektronischen Rechtsverkehr betreffen. Darauf weist die BRAK hin.
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Quelle: DATEV eG