Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 einstimmig das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12493) stimmte er auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu.
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Quelle: DATEV eG
Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 einstimmig das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12493) stimmte er auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu.
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