Rückwärts Einparken im Parkhaus nur mit besonderer Vorsicht

Wer rückwärts in eine Parklücke einfährt, muss sich zunächst durch Aussteigen und Inaugenscheinnahme von der Beschaffenheit des hinter ihm liegenden unübersichtlichen Bereichs vergewissern und sein Fahrverhalten anpassen, gegebenenfalls vorwärts einparken. So entschied das AG München (Az. 122 C 5010/16).

———————-

Quelle: DATEV eG