Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle ist rechtmäßig

Das OVG Bremen entschied, dass das Stadtamt zu Recht von einem Waffenbesitzer eine Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle erheben kann (Az. 1 LB 234/15).

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Quelle: DATEV eG

Das OVG Bremen entschied, dass das Stadtamt zu Recht von einem Waffenbesitzer eine Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle erheben kann (Az. 1 LB 234/15). (mehr …)