Geplantes Protestcamp gegen das G20-Treffen ist bei Gesamtbetrachtung keine grundrechtlich geschützte Versammlung

Laut OVG Hamburg darf das Protestcamp gegen den G20-Gipfel nicht stattfinden, da bei einer Gesamtschau des Konzepts ein Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente der Veranstaltung bestehe (Az. 4 Bs 125/17).

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Quelle: DATEV eG