Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Verpflichtung eines Nachrichtenmagazins zum Abdruck eines „Nachtrags“

Das BVerfG hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ entgegen einem Urteil des OLG Hamburg nicht verpflichtet ist, einen Nachtrag zu einem in der Zeitschrift erschienenen Artikel abzudrucken, da ein weiterer Aufschub eher zumutbar sei als die Verpflichtung zum sofortigen Abdruck (Az. 1 BvR 666/17).

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Quelle: DATEV eG