Verwaltungsgericht entscheidet die ersten glücksspielrechtlichen Eilverfahren

Das VG Osnabrück hat die ersten beiden von insgesamt 30 hier anhängigen Eilverfahren im Zusammenhang mit glücksspielrechtlichen Spielhallenerlaubnissen entschieden. Hintergrund der Verfahren sind geänderte Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere das Verbot der Mehrfachkonzession und das Gebot von Mindestabständen zwischen mehreren Spielhallen von 100 m (Az. 1 B 29/17 und 1 B 16/17).

———————-

Quelle: DATEV eG