Sozialgericht hält Arbeitsunfall nach über 50 Jahren für erwiesen

Einem früheren Gleisbauhelfer ist nach über 50 Jahren der Nachweis eines Arbeitsunfalles gelungen. Dem Kläger sei somit die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu verlangen. So entschied das SG Dresden (Az. S 39 U 320/12).

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Quelle: DATEV eG