Änderungen beim Versicherungsvertrieb

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hat die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Versicherungsvertriebs in wichtigen Punkten geändert (18/11627). Nach der Änderung sollen Versicherungsmakler gegenüber Verbrauchern sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis tätig werden können.

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Quelle: DATEV eG