Das BVerwG hat entschieden, dass einem Journalisten Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der NS-Zeit gewährt werden muss, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Einen Anspruch auf Einsicht bezüglich noch lebender Mitarbeiter hat es hingegen verneint (Az. 7 C 24.15).
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Quelle: DATEV eG