Unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post eingesetzte Piloten ist gültig

Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post eingesetzte Piloten ist gültig. Sie ist durch das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa gerechtfertigt. So entschied der EuGH auf Anfrage des BAG (Rs. C-190/16).

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Quelle: DATEV eG