Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 die Abschaffung von gesonderten Gebühren bei diesen Zahlungen gebilligt. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.
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Quelle: DATEV eG