Schadenersatz für sogenannte Altanschließer zugesprochen

Das LG Cottbus hat in drei Entscheidungen verschiedene Wasser- und Abwasserverbände zum Schadenersatz nach dem Staatshaftungsgesetz gegenüber sog. Altanschließern verurteilt (Az. 3 O 407/16 u. a.).

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Quelle: DATEV eG