Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß

Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von 409 Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. So entschied das SG Dortmund (Az. S 58 AS 5645/16).

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Quelle: DATEV eG

Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von 409 Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. So entschied das SG Dortmund (Az. S 58 AS 5645/16). (mehr …)