Aufhebung der Werkrealschule der Stadt Geisingen bestätigt

Die durch das Regierungspräsidium Freiburg mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 angeordnete Aufhebung der Werkrealschule an der Grund- und Werkrealschule Geisingen ist rechtmäßig. So entschied das VG Freiburg (Az. 2 K 2212/16).

———————-

Quelle: DATEV eG

Die durch das Regierungspräsidium Freiburg mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 angeordnete Aufhebung der Werkrealschule an der Grund- und Werkrealschule Geisingen ist rechtmäßig. So entschied das VG Freiburg (Az. 2 K 2212/16). (mehr …)