Strengere Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien können in Kraft treten

Die EU-Kommission hat die Einigung am 11.07.2017 von EU-Parlament und Rat zur Festlegung neuer oder strengerer Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere krebserregende chemische Stoffe begrüßt.

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Quelle: DATEV eG