Weg frei nach Karlsruhe im Kampf gegen Überschusskürzung

Der Bund der Versicherten (BdV) teilt mit, dass seine Klage gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung durch die beklagte Lebensversicherung auch in der Berufungsinstanz abgewiesen wurde (Az. 50 C 356/16) und macht deutlich, dass er in Revision zum BGH gehen und gegebenenfalls beim BVerfG Verfassungsbeschwerde einlegen wird.

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Quelle: DATEV eG