Das VG Cottbus hat den Eilantrag eines Polizisten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis auf Probe zurückgewiesen. Sein Verhalten begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten (Az. 4 L 110/17).
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Quelle: DATEV eG
Das VG Cottbus hat den Eilantrag eines Polizisten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis auf Probe zurückgewiesen. Sein Verhalten begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten (Az. 4 L 110/17).
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