Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des LG Hamburg, wonach ein Fahrer, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt, das wegen eines Martinshorns bei grüner Ampel angehalten hat, dessen Schaden vollständig ersetzen muss (Az. 306 O 141/16).

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Quelle: DATEV eG