Widerrufsrecht gilt auch für Onlineapotheken

Der vzbv weist auf ein von ihm erstrittenes Urteil des OLG Naumburg hin, wonach Internetapotheken das Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Medikamentenbestellungen nicht generell per AGB-Klausel ausschließen dürfen. Auch das Verhalten beim Testkauf einer großen Menge von Schmerzmitteln sei unzureichend gewesen (Az. 9 U 19/17).

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Quelle: DATEV eG