Sächsische Staatsregierung hat Landtagsabgeordneten teilweise in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt

Der VerfGH Sachsen hat entschieden, dass die sächsische Staatsregierung den Abgeordneten des Sächsischen Landtages André Schollbach teilweise in seinen verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt hat, weil sie Kleine Anfragen zum Teil nicht unverzüglich sowie in nicht ausreichender Form beantwortete (Az. , Vf. 105-I-16, Vf. 115-I-16, Vf. 126-I-16).

———————-

Quelle: DATEV eG