Die Schüler der Aktiven Schule Dresden müssen nicht auf andere Schulen wechseln, da ihre Grund- und Oberschule vorläufig weiter betrieben werden darf. So entschied das VG Dresden (Az. 5 L 853/17 und 5 L 855/17).
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Quelle: DATEV eG
Die Schüler der Aktiven Schule Dresden müssen nicht auf andere Schulen wechseln, da ihre Grund- und Oberschule vorläufig weiter betrieben werden darf. So entschied das VG Dresden (Az. 5 L 853/17 und 5 L 855/17).
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Quelle: DATEV eG
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