Die Baumarktkette Hornbach darf auf ihrer Internetseite nicht für ein Klimagerät werben, ohne dabei auf der Übersichtsseite der Werbung die Energieeffizienzklasse anzugeben oder klar erkennbar auf sie zu verlinken. Das hat der BGH auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
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Quelle: DATEV eG