In Frankreich wohnende Schüler haben Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Schule in Rheinland-Pfalz

Das VG Neustadt hat den Landkreis Südliche Weinstraße dazu verpflichtet, die Schülerbeförderungskosten von in Frankreich in der Nähe der Grenze wohnenden Schülern zu übernehmen. Dieser Anspruch ergebe sich direkt aus der Europäischen Freizügigkeitsrichtlinie (Az. 2 K 1054/16.NW).

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Quelle: DATEV eG