Glashaus auf der Dachterrasse ist in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Ein Anlehngewächshaus auf der Dachterrasse ist in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf. So entschied das AG München (Az. 481 C 26682/15).

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Quelle: DATEV eG