Neue Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG

Die WPK hat einen Praxishinweis zu den neuen Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG veröffentlicht und weist dabei auch auf die Rechtsfolgen bei verspäteter Offenlegung hin.

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Quelle: DATEV eG