Wer unter Drogen Auto fährt, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch selbst für verursachten Schaden aufkommen. Der Fahrer trägt die Beweislast dafür, dass er zu dem Zeitpunkt schuldunfähig war. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. 1 W 15/16). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
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Quelle: DATEV eG