Bauhelfer bei eigenwirtschaftlichen Motiven nicht unfallversichert

Laut LSG Thüringen unterliegt eine Bauhelfertätigkeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eigenwirtschaftliche Motive (hier Erlangung des Bauholzes) im Vordergrund stehen (Az. L 1 U 118/17).

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Quelle: DATEV eG