Dozent ist selbständig tätig bei fehlender Eingliederung in Weiterbildungsinstitut

Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, übt diese Tätigkeit als Selbständiger aus, wenn keine weitergehende Eingliederung in die Organisation des Weiterbildungsinstituts besteht. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 5 R 6159/14).

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Quelle: DATEV eG