Keine Witwenrente bei Heirat erst bei lebensbedrohlicher Erkrankung nach langer Ehe "ohne Trauschein"

Laut SG Stuttgart berechtigt eine Heirat erst bei lebensbedrohlicher Erkrankung nach langer Ehe „ohne Trauschein“ nicht zur Witwenrente (Az. S 17 R 2259/14).

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Quelle: DATEV eG