Nicht kassenzugelassene, in der Praxis einer zugelassenen Kollegin eigenverantwortlich arbeitende Physiotherapeutin ist selbständig tätig

Laut SG Stuttgart, bestätigt durch das LSG Baden-Württemberg, ist eine examinierte Physiotherapeutin selbständig tätig, die eigenverantwortlich in der Praxis einer Kollegin im Rahmen einer Kooperationsgemeinschaft arbeitet, auch wenn sie über keine eigene Kassenzulassung verfügt (SG-Az. S 18 R 2290/15, LSG-Az. L 9 R 4239/16)

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Quelle: DATEV eG