Laut SG Stuttgart muss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Medikamentenmehrverordnung gegebenenfalls eine Abwägung mit den Patienteninteressen stattfinden (Az. S 24 KA 7/14).
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Quelle: DATEV eG
Laut SG Stuttgart muss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Medikamentenmehrverordnung gegebenenfalls eine Abwägung mit den Patienteninteressen stattfinden (Az. S 24 KA 7/14).
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