Sicherstellungsumlage für den Notfalldienst auch für davon befreiten Vertragsarzt verpflichtend

Auch wer als Vertragsarzt vom Notfalldienst befreit ist, ist verpflichtet, zur Sicherstellung des organisierten Notfalldienstes eine Sicherstellungsumlage zu erbringen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 5 KA 6466/15).

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Quelle: DATEV eG