Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG erfordert, dass der Übergeber des Anteils an einer GmbH seine Geschäftsführertätigkeit nach der Vermögensübertragung insgesamt aufgeben muss (Az. X R 35/16).
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Quelle: DATEV eG