Zivilrechtsrechtsweg für Klage auf Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe

Für eine Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auf Zahlung der Ausbildungskostenumlage wegen Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern ist laut BAG nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die Zivilgerichtsbarkeit zuständig (Az. 9 AZB 45/17).

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Quelle: DATEV eG

Für eine Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auf Zahlung der Ausbildungskostenumlage wegen Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern ist laut BAG nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die Zivilgerichtsbarkeit zuständig (Az. 9 AZB 45/17). (mehr …)