Keine Baulastverpflichtung der Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein

Die Katholische Kirchenstiftung Hauenstein hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass die Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein baulastverpflichtet sei. So entschied das VG Neustadt a. d. Weinstraße (Az. 3 K 935/17).

Powered by WPeMatico