Klage gegen die Volkswagen AG abgewiesen – Keine Vorlage an den EuGH

Das LG Braunschweig hat die Klage eines PKW-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal gegen die Volkswagen AG abgewiesen, da der Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung kein zwangsläufiges Erlöschen der Typgenehmigung auslöse (Az. 3 O 21/17).

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