Rückforderung von Geschenken nach gescheiterter Beziehung nicht erfolgreich

Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, können nur dann zurückverlangt werden, wenn der Zuwendung nach den individuellen Vermögensverhältnissen eine außergewöhnlich hohe Bedeutung zukommt. So entschied das LG Köln (Az. 3 O 280/16).

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